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Geschäftsbedingungen

AGB Online-Verkauf (B2C)

Artikel 1: Definitionen

  1. Haircrane mit Sitz in Weesp, Handelskammernummer 85064122, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
  2. Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
  3. Parteien sind Verkäufer und Käufer zusammen.
  4. Der Vertrag bezeichnet den Kaufvertrag zwischen den Parteien.

Artikel 2: Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
  2. Von diesen Geschäftsbedingungen darf nur abgewichen werden, wenn dies ausdrücklich und schriftlich zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Artikel 3: Zahlung

  1. Der volle Kaufpreis wird immer sofort im Laden bezahlt. Teilweise wird bei Reservierungen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis über die Reservierung und die Anzahlung.
  2. Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
  3. Bleibt der Käufer in Verzug, wird der Verkäufer zum Inkasso übergehen. Die mit einer solchen Abholung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Diese Inkassokosten werden auf der Grundlage des Dekrets über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.
  4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Zahlungseinstellung des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
  5. Wenn der Käufer sich weigert, bei der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer mitzuwirken, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.

Artikel 4: Angebote, Kostenvoranschläge und Preis

  1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, verfällt das Angebot.
  2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Auflösung oder Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
  3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies müssen die Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
  4. Der auf Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis besteht aus dem Kaufpreis einschließlich der anfallenden Mehrwertsteuer und etwaiger sonstiger staatlicher Abgaben.

Artikel 5: Widerrufsrecht

  1. Der Verbraucher ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Eingang der (vollständigen) Bestellung beim Verbraucher.
  2. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Produkte nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
  3. Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese dem Käufer unverzüglich nach Aufforderung des Käufers zur Verfügung zu stellen.
  4. Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder verwenden, der erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Wenn er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – soweit vernünftigerweise möglich – in der Originalversandverpackung gemäß den angemessenen und eindeutigen Anweisungen des Unternehmers an den Verkäufer zurücksenden.

Artikel 6: Vertragsänderung

  1. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags erforderlich ist, die auszuführenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
  2. Vereinbaren die Parteien, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies den Zeitpunkt der Fertigstellung der Leistung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
  3. Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird der Verkäufer den Käufer vorab schriftlich darüber informieren.
  4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, wird der Verkäufer angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
  5. Entgegen den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung das Ergebnis von Umständen ist, die ihm zuzurechnen sind.

Artikel 7: Lieferung und Gefahrübergang

  1. Sobald der Kaufgegenstand beim Käufer eingegangen ist, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.

Artikel 8: Forschung, Werbung

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall jedoch innerhalb kürzester Frist, zu prüfen oder prüfen zu lassen. Dabei sollte der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware den Vereinbarungen der Parteien entsprechen oder zumindest Qualität und Quantität den Anforderungen genügen, die für sie im normalen (Handels-)Verkehr gelten.
  2. Reklamationen wegen Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust gelieferter Ware müssen innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung der Ware schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
  3. Wird die Beanstandung innerhalb der gesetzten Frist für begründet erklärt, ist der Verkäufer berechtigt, entweder nachzubessern oder neu zu liefern oder von der Lieferung Abstand zu nehmen und dem Käufer diesen Teil des Kaufpreises gutzuschreiben.
  4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
  5. Reklamationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt wirken sich nicht auf andere Produkte oder Teile aus, die zu demselben Vertrag gehören.
  6. Reklamationen werden nach Verarbeitung der Ware beim Käufer nicht mehr anerkannt.

Artikel 9: Proben und Modelle

  1. Wenn dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt dient, ohne dass die zu liefernde Ware dem entsprechen muss. Anders ist dies, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der Liefergegenstand diesem entsprechen wird.
  2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird auch vermutet, dass die Angabe der Oberfläche oder sonstiger Maße und Angaben nur als Anhaltspunkt zu verstehen ist, ohne dass der Liefergegenstand dieser entsprechen muss.

Artikel 10: Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Geschäft/Lager“. Das bedeutet, dass alle Kosten zu Lasten des Käufers gehen.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware in dem Moment abzunehmen, in dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt oder in dem Moment, in dem ihm diese Ware vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird.
  3. Wenn der Käufer die Annahme verweigert oder bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, nachlässig ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern.
  4. Wird die Ware geliefert, ist der Verkäufer berechtigt, etwaige Versandkosten in Rechnung zu stellen.
  5. Benötigt der Verkäufer für die Vertragserfüllung Informationen vom Käufer, beginnt die Lieferfrist, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
  6. Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
  7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Bei Lieferung in Teilen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.

Artikel 11: Höhere Gewalt

  1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für Schäden, die dem Käufer entstehen.
  2. Unter höherer Gewalt wird von den Parteien in jedem Fall jeder Umstand verstanden, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht berücksichtigen konnte und aufgrund dessen die normale Vertragserfüllung vom Käufer vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, wie Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Kriegshandlungen, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Betriebsbesetzung, Streiks, Ausschluss von Arbeitnehmern, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
  3. Darüber hinaus verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, die vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, der Verkäufer ist dafür verantwortlich.
  4. Wenn eine Situation wie oben beschrieben eintritt, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Wenn die im vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert hat, haben die Parteien das Recht, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich aufzulösen.
  5. Wenn die höhere Gewalt länger als drei Monate andauert, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Eine Auflösung ist nur per Einschreiben möglich.

Artikel 12: Übertragung von Rechten

  1. Rechte einer der Parteien aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit vermögensrechtlicher Wirkung im Sinne von § 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Artikel 13: Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht

  1. Die beim Verkäufer vorhandene Ware sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.
  2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungsbeträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur Bezahlung des vereinbarten Teils einzustellen. In diesem Fall liegt ein Gläubigerverzug vor. In diesem Fall kann eine verspätete Lieferung gegenüber dem Verkäufer nicht geltend gemacht werden.
  3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
  4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferte Ware zu versichern und gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und auf erstes Verlangen die Police zur Einsichtnahme auszuhändigen.
  5. Ist die Ware noch nicht geliefert, aber die vereinbarte Anzahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß gezahlt worden, steht dem Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht zu. In diesem Fall wird der Artikel erst geliefert, wenn der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
  6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Käufers werden die Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig und zahlbar.

Artikel 14: Haftung

  1. Jegliche Haftung für Schäden, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung ergeben, ist stets auf den Betrag begrenzt, der von der/den im jeweiligen Fall abgeschlossenen Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag erhöht sich um die Höhe der Selbstbeteiligung gemäß der jeweiligen Police.
  2. Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten beruhen, ist nicht ausgeschlossen.

Artikel 15: Beschwerdepflicht

  1. Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen der ausgeführten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen. Die Reklamation enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
  2. Bei begründeter Reklamation ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und ggf. zu ersetzen.

Artikel 16: Garantien

  1. Soweit Garantien in den Vertrag aufgenommen wurden, gilt Folgendes. Der Verkäufer garantiert, dass die verkaufte Sache dem Vertrag entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Gebrauch geeignet ist. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt der verkauften Ware durch den Käufer.
  2. Die beabsichtigte Garantie zielt darauf ab, eine solche Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer zu erreichen, dass die Folgen einer Garantieverletzung immer vollständig zu Lasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer niemals auf eine Garantieverletzung in Bezug auf Artikel berufen kann 6:75 Niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch. Die Regelungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von der Rechtsverletzung wusste oder durch Ermittlungen hätte wissen müssen.
  3. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unsachgemäße Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder vorgenommen haben oder die Kaufsache bestimmungsgemäß verwendet haben nicht beabsichtigt.
  4. Bezieht sich die Gewährleistung des Verkäufers auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Gewährleistung dieses Herstellers.

Artikel 17: Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Auf alle Vereinbarungen zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Haircrane niedergelassen ist/eine Praxis/ein Büro hat, ist ausschließlich zuständig für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nichts anderes vorschreibt.
  3. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  4. Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.